{"id":184,"date":"2011-09-19T09:01:55","date_gmt":"2011-09-19T08:01:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.zwei-meinungen.de\/?p=184"},"modified":"2011-09-19T09:01:55","modified_gmt":"2011-09-19T08:01:55","slug":"argumentation-gegen-die-leistung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zwei-meinungen.de\/?p=184","title":{"rendered":"Argumentation gegen die Leistung"},"content":{"rendered":"<p>Tanjev Schultz von der S\u00fcddeutschen Zeitung l\u00e4sst sich in einem <a title=\"Kommentar auf sueddeutsche.de\" href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/abiturienten-bei-der-studienplatzwahl-sehr-gut-ist-nicht-gut-genug-1.1145527\" target=\"_blank\">Kommentar<\/a> \u00fcber die Zust\u00e4nde bei der deutschen Studienplatzvergabe aus und bem\u00e4ngelt, dass in Zeiten doppelter Abiturjahrg\u00e4nge und durch das Aussetzen der Wehrpflicht die durch das Grundgesetz geregelte Berufsfreiheit praktisch ausgehebelt wird und pl\u00e4diert f\u00fcr eine \u00dcberpr\u00fcfung der Vergabemethoden durch das Bundesverfassungsgericht. Eine gewagte These; sind die H\u00fcrden f\u00fcr eine freie Berufswahl zwar durch die genannten Gr\u00fcnde schwieriger geworden, doch sind dies nur Parameter eines ansonsten erfolgreichen Systems.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Studienplatzvergabe nach Notendurchschnitt des Abiturs ist in Ermangelung weiterer Kriterien der einzig sinnvolle L\u00f6sungsansatz. Die Bescheinigung von Leistung dient &#8211; insbesondere durch die Einf\u00fchrung eines einheitlichen Abiturs &#8211; der Vergleichbarkeit von Schulabg\u00e4ngern quer durch die Republik. Ob gesteigertes Interesse an einzelnen Studieng\u00e4ngen oder besonders starke Jahrg\u00e4nge &#8211; all dies sind Pseudogr\u00fcnde, die nicht f\u00fcr eine Aufweichung der geltenden Regelungen ins Feld gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Schultz weist die M\u00f6glichkeit aus, dass insbesondere in den Bereichen Medizin und Psychologie selber Einser-Absolventen nicht mehr &#8222;einfach so&#8220; den Beruf ihrer Wahl erlernen k\u00f6nnten, da der jeweilige Numerus Clausus dies unter Umst\u00e4nden nicht zulasse, und klagt die Bundesl\u00e4nder an sich aus der Notwendigkeit weitere Studienpl\u00e4tze zu schaffen zu winden. Eine Kritik, die sicherlich \u00fcberzogen ist, denn: Ein \u00c4rztemangel (strukturell ja, in absoluten Zahlen nein) herrscht in Deutschland nicht. Es fehlt schlie\u00dflich nicht an Studenten und Absolventen.<\/p>\n<p>Unglaublich scheint vielmehr die Aussage, dass die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit durch die bestehende Situation nur noch in der Theorie bestehen w\u00fcrde. F\u00fcr einen Journalisten scheint dies vollkommen undurchdacht, ist die Grenze zwischen Theorie und Praxis doch seit jeher eine Frage der Definition. Schlie\u00dflich wird niemand durch einen NC an der freien Berufswahl gehindert; es steht jedem frei, einen entsprechend notwendigen Schulabschluss zu erreichen. Ein solches Argument ins Feld zu f\u00fchren sch\u00fcrt anarchische Zust\u00e4nde, sollte man diesen weiterverfolgen. Jeder muss alles machen d\u00fcrfen, unabh\u00e4ngig jeweiligen Eignung.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine sinnvolle Neuordnung der Studienplatzvergabe mag es viele Gr\u00fcnde geben; schlie\u00dflich ist nicht jeder Einser-Sch\u00fcler auch ein hervorragender Herzchirurg. Doch es h\u00e4tte hier an Schultz gelegen, sich gedanklich mit den m\u00f6glichen Parametern einer solchen Restrukturierung auseinander zu setzen. So verpufft sein Kommentar in einer &#8211; wahrscheinlich ungewollten &#8211; Argumentation gegen die Leistung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Tanjev Schultz von der S\u00fcddeutschen Zeitung l\u00e4sst sich in einem Kommentar \u00fcber die Zust\u00e4nde bei der deutschen Studienplatzvergabe aus und bem\u00e4ngelt, dass in Zeiten doppelter Abiturjahrg\u00e4nge und durch das Aussetzen der Wehrpflicht die durch das Grundgesetz geregelte Berufsfreiheit praktisch ausgehebelt wird und pl\u00e4diert f\u00fcr eine \u00dcberpr\u00fcfung der Vergabemethoden durch das Bundesverfassungsgericht. 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